- Info SG
Wer bezahlt die POE-Weiterbildungen?
- Die Preise sind auf Basis der Vollkostenrechnung kalkuliert, das heisst, die Fixkosten der POE sind ebenfalls eingerechnet. Preisunterschiede entstehen z.B. durch kleine Teilnehmendenzahlen oder Doppelbesetzung der Referierenden.
- Pausenverpflegung, Mittagessen bei Ganztagesweiterbildungen und allfällige Hotelkosten sind in den Preisen inbegriffen (Ausnahme Informatikweiterbildungen).
- Formular "Gesuch für EXTERNE Fortbildung" ausfüllen (Intranet: Personelles/Weiterbildung/Externe Weiterbildung)
- Bedingungen und Kompetenzen für die Finanzierung externer Kurse
- Die Informatikseminare und Informatikworkshops, welche im vorliegenden Programm publiziert sind, entsprechen mehrheitlich dem öffentlichen Angebot der AKADEMIE ST.GALLEN. Daher sind die Teilnehmergruppen teilweise mit verwaltungsexternen Teilnehmenden gemischt. Nach Absenden des Formulars erhältst du automatisch die Anmeldungsbestätigung.
- Verwaltungs- bzw. Gruppenseminare können direkt mit der AKADEMIE ST.GALLEN vereinbart werden. Bei Dienststellen, deren Kosten von der POE übernommen werden, beantrage bitte ein Gesuch für Verwaltungs- bzw. Gruppenseminare an die POE.
- Die Preise für Verwaltungs- bzw. Gruppenseminare betragen pro Person und Tag CHF 270.00.
- Eine Teilnahmebestätigung/Einladung erhältst du später von der AKADEMIE ST.GALLEN.
- Die Seminare und Workshops finden in den Schulungsräumen der AKADEMIE ST.GALLEN, Kreuzbleicheweg 4, 9000 St.Gallen, statt.
- Die Preise für die öffentlich ausgeschriebenen Informatik-Anwenderseminare betragen pauschal pro Person und Tag CHF 320.00. Diese Preise gelten auch für private Kursbesuche.
- Die Verpflegung ist nicht inbegriffen (kann allenfalls gemäss Spesenreglement abgerechnet werden).
- Der reservierte Platz kann durch eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer ohne Kostenfolge für die auftraggebende Dienststelle belegt werden. Schriftliche Abmeldungen bis spätestens 2 Wochen vor Weiterbildungsbeginn an das Weiterbildungsmanagement bleiben ohne Kostenfolge. Bei späterer Abmeldung werden bis 2 Tage vor Beginn 50% der Vergütung in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung am letzten Tag vor Beginn oder wenn keine Abmeldung erfolgt, werden 100% der Vergütung in Rechnung gestellt.