Kosten
Die Weiterbildungskosten werden zunächst dem Personalamt belastet. Reisespesen sind via Spesenabrechnung geltend zu machen. Eine allfällige vollständige oder teilweise Weiterverrechnung der Kosten zulasten des Departements oder der Teilnehmenden wird in der Weiterbildungsvereinbarung geregelt.

Weitere Auskünfte
Personalamt
Frau Carmen Hodrius-Signer
Leiterin Personalamt
Telefon: +41 71 788 96 17
E-Mail: Carmen.Hodrius-Signer@fd.ai.ch