Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung des Kanton St.Gallens dürfen unter diesem Link Anträge für externe Weiterbildungen stellen.

Folgende Dienststellen sind davon ausgeschlossen:
Andere Kantone, alle selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Kantonspolizei (teilweise), die Gerichte (Zivil- und Strafjustiz), Gemeinden, kantonale Schulen (teilweise), Spitäler, Psychiatrische Dienste, Schulpsychologische Dienste, Arbeitslosenkasse, Arbeitslosenversicherung sowie der refinanzierte Bereich im Amt für Wirtschaft und Arbeit.